Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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7. Öffentliche Finanzen
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Voranschläge |
94.074 |
Voranschlag der
Eidgenossenschaft 1995 |
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Budget de la Confédération
1995 |
Botschaft: 03.10.1994
Ausgangslage
Der Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1995
sieht einen Ausgabenüberschuss im Finanzvorschlag von 6'542 Millionen vor. Die Ausgaben
verharren mit einem Zuwachs von lediglich 0,8 Prozent praktisch auf dem Niveau des
Vorjahres. Dieses Budgetziel kann indessen nur mittels Dringlichkeitsrecht realisiert
werden. Bei der Arbeitslosenversicherung, beim Personal und im Asylbereich sind dringliche
Bundesbeschlüsse erforderlich (siehe unten 94.090). Mit einem Anstieg von 0,8 Prozent
legen die Ausgaben deutlich weniger stark zu als die Wirtschaft (BIP: +4,0%). Der
Budgetentwurf trägt gleichzeitig den Erfordernissen einer antizyklischen Finanzpolitik
Rechnung und bildet einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltiger Sanierung der
Bundesfinanzen, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Dank der rigorosen
Budgetierung geht die Staatsquote auf 11,7 Prozent (1994: 12,1%) zurück. Die Einnahmen
werden gegenüber dem Voranschlag 1994 um 2,1 Prozent zulegen. Der Voranschlag der
Erfolgsrechnung weist einen Aufwandüberschuss von 7'259 Millionen auf. Die Schulden des
Bundes dürften sich von 70 Milliarden Ende 1993 auf gegen 90 Milliarden erhöhen, die
Verschuldungsquote (Schulden in % BIP) von 20 auf 24 Prozent klettern.
Seit 1992 hat der Bund in der allgemeinen Verwaltung und
seinen Betrieben insgesamt gegen 8'000 Stellen abgebaut. Im EMD und bei den
landwirtschaftlichen Forschungsanstalten sollen die Etatstellen um weitere 223 Einheiten
reduziert werden. 100 Stellen werden für die Einführung der Mehrwertsteuer und 23
Stellen für weitere dringliche Bedürfnisse benötigt. Die restlichen 100 Stellen sollen
aufgehoben werden.
Auf Wunsch der Finanzkommissionen der eidgenössischen
Räte sah der Bundesrat zusätzliche Ausgabenkürzungen von 892 Millionen Franken vor.
Verhandlungen
NR |
28.11.-30.11./01.12.1994 |
AB 1994, 2005 |
SR |
06.-12.12.1994 |
AB 1994, 1184 |
NR |
12.12.1994 |
AB 1994, 2267 |
SR |
13.12.1994 |
AB 1994, 1292 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2309 |
SR |
14.12.1994 |
AB 1994, 1318 |
Der Nationalrat folgte in den meisten Fällen den
Anträgen seiner Finanzkommission. Diese hatte sich an vier Leitlinien orientiert: 1.
Priorität beim Zurückdämmen des Ausgabenwachstums, 2. mittelfristig keine weiteren
Abgabenerhöhungen (Ausnahmen: Arbeitslosenversicherung und Tabaksteuer), 3. Verzicht auf
weitere Reduktionen bei den linearen Kürzungen, 4. die Investitionsquote, die in den
letzten Jahren ohnehin leicht zurückgegangen ist, wird nicht weiter überdurchschnittlich
zurückgedämmt. In der Detailberatung wurden die Ausgaben im Vergleich zum Antrag der
Finanzkommision insgesamt um 41 Millionen erhöht. Etwas grösszügiger zeigte sich der
Rat bei der Entwicklungshilfe und beim Militär. In der Detailberatung des Budgets kam der
Nationalrat ungewohnt zügig voran, weil die rund drei Dutzend Einzelanträge nur
schriftlich begründet werden konnten. Dies veranlasste Schmidhalter (C, VS) in einer
persönlichen Erklärung festzuhalten, die Beschlussfassung über den Voranschlag sei
nicht nur eine Pflichtübung des Parlamenes, sondern das absolut wichtigste Geschäft. Das
Büro habe mit der Kurzdebatte den Ratsmitgliedern - mit Ausnahme der Mitglieder der
Finanzkommission - ein Redeverbot auferlegt.
Im Ständerat wurde darauf hingewiesen, dass das
Defizit über das Budget allein nicht bekämpft werden kann. Dazu brauche es - neben
eiserner Ausgabendisziplin in allen Sparten - die Sanierungsprogramme. Salvioni (R, TI)
beantragte Rückweisung des Voranschlags an den Bundesrat, damit dieser das strukturelle
Defizit von vier Milliarden unverzüglich zum Verschwinden bringe und bis 1998 die
Rechnung ganz ausgleiche. Die Verfassung schreibe klar vor, dass der Fehlbetrag der Bilanz
abzutragen sei. Die Rückweisung wurde mit 30 zur 2 Stimmen abgelehnt. In der
Detailberatung wurde z.B. in folgenden Bereichen unterschiedlich zum Erstrat entschieden:
das Sparopfer in der Entwicklungszusammenarbeit wurde um weitere 10 auf 24 Millionen
erhöht, der Kredit für die Aids-Bekämpfung wurde statt um zwei, nur um eine Million
Franken gekürzt, das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann erhielt die vom
Nationalat gestrichenen 96'000 Franken wieder ins Budget und für die Sicherheit rund ums
Bundeshaus wurden 100'000 Franken mehr gesprochen.
In der Differenzbereinigung gab die Zahl der zu
streichenden Etatstellen am längsten zu reden. Die zwei Kammern einigten sich dann darauf
200 Stellen (statt 100 wie der Bundesrat oder 300 wie der Ständerat vorgeschlagen hatte)
zu streichen, aber gleichzeitig den Transfer von 40 freiwerdenden Stellen aus den
Rüstungsbetrieben in die zivile Verwaltung zu verbieten.
Nach der Bereinigung betrug das Defizit noch knapp 6,1
Milliarden Franken.
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